Kreislaufwirtschaft: Mehr Wiederverwertung, weniger Müll
Recycling ist gut. Abfallvermeidung ist besser. Das ist der Kerngedanke des seit Oktober 1996 in Deutschland geltenden ?Kreislaufwirtschaftsgesetzes“. Immer mehr Güter sollen künftig im Produktionskreis gehalten werden. Das Gesetz legt die Verantwortung klar fest: Wer etwas produziert, ist auch für die Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung der entstehenden Abf?lle verantwortlich. ?Die Verantwortung für ein Produkt darf nicht mehr mit seiner Herstellung enden“, sagt Umweltministerin Angela Merkel. ?Sie muss Gebrauch und umweltfreundliche Entsorgung, das hei?t vor allem Wiederverwendung und Wiederverwertung, mit beinhalten. So schlie?t sich der Kreis.“
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz führt folgende Pflichten ein: Abf?lle sind zuerst zu vermeiden. Ist dies nicht m?glich, müssen sie stofflich oder energieerzeugend verwertet werden. Nur wenn beides nicht geht, darf der Abfall beseitigt werden. Damit sind jetzt Produzenten gefordert, ihr Produkt ?von der Wiege bis zu Bahre“ zu betreuen. Das bedeutet auch, schon w?hrend der Entwicklung neuer Produkte an die M?glichkeiten ihrer Beseitigung zu denken. Die Produkte sollen langlebig, reparaturf?hig, demontierbar oder wiederverwetbar sein. Produzenten übernehmen auch die Kosten für Abfallverwertung oder –beseitigung: Die Wirtschaft muss die erforderlichen Anlagen selbst errichten und betreiben. Sie k?nnen zu diesem Zweck private Verb?nde gründen, die diese Aufgaben für sie übernehmen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bedeutet ein deutliches Wachstum für die Entsorgungsbranche: Heute liegt ihr Umsatz bei 80 Milliarden Mark, bis zum Jahr 2005 rechnet sie mit einem Umsatzsprung auf rund 200 Milliarden Mark
